Die Schüler/innen haben die Möglichkeit, innerhalb der Unterrichtszeit auf Rezeptbasis krankengymnastisch behandelt zu werden. Dazu stehen der Schule Zum Römerturm zwei durch den Rhein-Erft-Kreis umfassend ausgestattete Behandlungsräume sowie ein Wassertherapiebecken zur Verfügung.
Das Krankengymnastik-Team besteht zur Zeit aus zwei Krankengymnastinnen (KG’s) mit voller Stundenzahl und einem Kollegen aus einer freien Praxis.
Aufgabe der kreisangestellten Krankengymnastinnen ist neben der Krankengymnastik die Planung und Umsetzung der therapeutischen Konzeption. Dafür wird für jeden Therapeuten ein Wochenplan erstellt, der mit den Stundenplänen der Klassen abgestimmt wird.
Von den Krankengymnastinnen, die an der Schule Zum Römerturm tätig sind, wird neben der Therapie eine Betreuung angeboten, welche Hilfsmittelversorgung und den Kontakt mit Eltern, Lehrer/innen und Ärzten umfasst. Dazu gehört sowohl die Teilnahme an Schulveranstaltungen, als auch an Teamgesprächen unter den KG’s.
Das Schuljahr beginnt mit der Feststellung des Therapiebedarfs. Dazu werden die Kinder untersucht, Akten gelesen sowie Gespräche mit Eltern, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen der zuvor besuchten Einrichtung geführt.
Die Förderung muss sich am Entwicklungsstand des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin orientieren. In Absprache mit Lehrer/innen soll die Krankengymnastik eine notwendige und sinnvolle Ergänzung zur schulischen und häuslichen Förderung sein. Es werden Schüler/innen mit verschiedenen Störungsbildern behandelt z.B. durch neurophysiologische oder orthopädische Krankengymnastik (Kräftigung, Dehnung, Gangschule) oder durch Psychomotorik. Die Förderung orientiert sich dabei nicht nur am motorischen sondern auch am kognitiven Entwicklungsstand des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin.
Auf Wunsch der Eltern übernehmen die KG’s in Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern die Hilfsmittelversorgung und tragen zur Entscheidung bei, welche Hilfen für die Therapie und im Alltag zur Unterstützung nötig sind. Dazu gehören:
– Rollstühle
– Schienen
– Stehbretter
– Einlagen
– Schuhe
– Gehhilfen
– Sitzanpassungen im Unterricht (Sitzart, Sitzhöhe, Halterungen)
– Lagerung von Schüler/innen mit schwerer Behinderung
– Hilfestellungen bei der Nahrungsaufnahme
Die Krankengymnastinnen frühstücken, essen und reichen Nahrung in den Klassen an, begleiten bei Ausflügen und Klassenfahrten und führen Therapien im Rahmen des Schulschwimmens (Einzelförderung, Körperpflege, An- und Ausziehen) durch. Außerdem nehmen sie an Lehrerkonferenzen und Pädagogischen Konferenzen teil.
Wichtig ist, dass die Krankengymnastinnen in der Schule und in den Klassen integriert sind. Der häufige Kontakt auch außerhalb der Therapie ermöglicht eine gute Einschätzung der Situation der Schüler/innen sowie eine Vertrauensbasis zwischen Kindern, Mitarbeiter/innen der Schule und Therapeuten. Diese Vertrautheit wirkt sich besonders an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ sehr positiv aus.