Bei kleineren und größeren Streitigkeiten können sich die Schüler/innen an die Streitschlichtung wenden. Die Streitschlichter/innen sind unparteiisch und unvoreingenommen. Sie sprechen mit den Schüler/innen über den Streitfall, entwickeln eigene Ideen und versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden.
Das Schlichtungsverfahren wird nach einem festgelegten Gesprächsablauf durchgeführt. Meistens kommt es zu einer Einigung, die in einem Vertrag schriftlich festgehalten wird. Bei einem späteren Termin wird besprochen, ob die Vereinbarungen eingehalten wurden.
METACOM Symbole © Annette Kitzinger
Die Streitschlichtung hilft:
- bei der friedlichen Lösung von Alltagskonflikten
- die Eigenverantwortung zu stärken
- die Konfliktfähigkeit zu steigern
- das Schulklima zu verbessern
- Eltern und Lehrer zu entlasten
Umsetzung in der Schule Zum Römerturm: Der Arbeitskreis „Streitschlichtung“ entwickelte einen Arbeitsplan für den weiteren Ausbau des Streitschlichtungskonzeptes. Das Kollegium wurde zunächst im Bereich der „Erst-Hilfe“ (kurzes Schlichtungsgespräch zur Erst-Hilfe im Streit) fortgebildet. Die Schüler/innen können sich bei Bedarf zu einem ausführlichen Schlichtungsgespräch an ausgebildete Lehrer/innen wenden.